Anlässe für die Gutachtenerstellung:
- Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung oder im Erbfall
- Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt in einem Erbfall, einer Schenkung oder der Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen
- Verbindliche Ermittlung des Marktwertes bei Verkauf
- Grundstücksankauf bei starken Gebäudeschäden
- Persönliche Rechte wie Nießbrauch, Wohnrecht
- Beleihungswertgutachten für Bankfinanzierungen
- Bewertung in einem Zwangsversteigerungsverfahren
- Bewertung bei Versicherungsfällen
- Schiedsverfahren
- Mediationen
- Entschädigungen
- Für Städte und Gemeinden (z.B. Gemeinbedarfsflächen)